Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 111 ff. StGB)

§ 111 Abs.2- Erfolglose Aufforderung
§ 113 i.V.m. § 114Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
Gefangenenbefreiung
§ 120 Abs.1- durch eine Privatperson
§ 120 Abs.2- Tatbegehung durch einen Amtsträger
§ 121Gefangenenmeuterei