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Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB)

Die Struktur der Delikte der Urkundenfälschung
Urkundenfälschung
§ 267 Abs.1 Alt.1- Herstellen einer unechten Urkunde
§ 267 Abs.1 Alt.2- Verfälschen einer echten Urkunde
§ 267 Abs.1 Alt.3- Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde
Urkundenfälschung
§ 267 Abs.4- Gewerbsmäßiges Urkundendelikt als Mitglied einer einschlägigen Bande
§ 267 Abs.4- Gewerbsmäßige Begehung als Mitglied einer einschlägigen Bande
Fälschung technischer Aufzeichnungen
§ 268 Abs.1 Nr.1 Alt.1- Herstellen einer unechten technischen Aufzeichnung
§ 268 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2- Verfälschen einer echten technischen Aufzeichnung
§ 268 Abs.1 Nr.2- Gebrauchen einer unechten oder verfälschten technischen Aufzeichnung
§ 268 Abs.5- Gewerbsmäßige Begehung als Mitglied einer einschlägigen Bande
Mittelbare Falschbeurkundung
§ 271 Abs.1- Bewirken von falschen Beurkundungen oder Speicherungen
§ 271 Abs.2- Gebrauchen von falschen Beurkundungen oder Speicherungen
§ 271 Abs.3 Alt.1- Handeln gegen Entgelt
§ 271 Abs.3 Alt.2- Handeln in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht
Verändern von amtlichen Ausweisen
§ 273 Nr.1- Verändern eines Ausweises
§ 273 Nr.2- Gebrauchen eines veränderten Ausweises
Urkundenunterdrückung
§ 274 Abs.1 Nr.1- Unterdrückung einer Urkunde
§ 274 Abs.1 Nr.2- Unterdrückung beweiserheblicher Daten
§ 274 Abs.1 Nr.3- Veränderung einer Grenzbezeichnung
Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
§ 275 Abs.1 Nr.1- Platten, oder ähnliche Vorrichtungen
§ 275 Abs.1 Nr.2- Papier
§ 275 Abs.1 Nr.3- Vordrucke für amtliche Ausweise
§ 275 Abs.2- Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
§ 276 Abs.1 Nr.1- Unternehmen der Ein- und Ausfuhr
§ 276 Abs.1 Nr.2- Verschaffen, Verwahren, Überlassen
§ 276 Abs.3 Alt.1- Handeln als Mitglied einer Bande
§ 276 Abs.3 Alt.2- gewerbsmäßiges Handeln
Fälschen von Gesundheitszeugnissen
§ 277 Alt.1- Ausstellen
§ 277 Alt.2- Gebrauch machen
§ 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Mißbrauch von Ausweispapieren
§ 279 Alt.1- Gefälschte Gesundheitszeugnisse
§ 279 Alt.2- Unrichtige Gesundheitszeugnisse
§ 281
Mißbrauch von Ausweispapieren
§ 281 Alt.1- Gebrauchen des Ausweispapiers eines anderen
§ 281 Alt.2- Überlassen eines Ausweispapiers einem anderen