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Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB)

Die Struktur der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174 Abs.1 Nr.1- einer Person unter 16 Jahren durch sexuelle Handlungen an dem Opfer oder dem Täter
§ 174 Abs.1 Nr.2- einer Person unter 18 Jahren unter Mißbrauch ihrer Abhängigkeit durch sexuelle Handlungen an dem Opfer oder dem Täter
§ 174 Abs.1 Nr. 3- eines leiblichen oder angenommenen Kindes des Täters durch sexuelle Handlungen an dem Opfer oder dem Täter
§ 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1- einer Person unter 16 Jahren durch sexuelle Handlungen vor dem Täter oder dem Opfer
§ 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2- an einer Person unter 18 Jahren unter Mißbrauch ihrer Abhängigkeit durch sexuelle Handlungen vor dem Opfer oder dem Täter
§ 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3- eines leiblichen oder angenommenen Kindes des Täters durch sexuelle Handlungen vor dem Opfer oder dem Täter
Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174a Abs. 1- von Gefangenen oder behördlich Verwahrten
§ 174a Abs. 2- von Kranken oder Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174b- Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 174c Abs.1- eines erkrankten oder behinderten Menschen
§ 174c Abs. 2- Psychotherapeutisches Behandlungsverhältnis
Sexueller Mißbrauch von Kindern
§ 176 Abs. 1- durch sexuelle Handlungen des Täters mit Kindern
§ 176 Abs. 2- durch Bestimmen des Kindes zu sexuellen Handlungen mit Dritten
§ 176 Abs. 3 Nr. 1- durch sexuelle Hnadlungen vor dem Kind
§ 176 Abs. 3 Nr. 2- durch Bestimmen eines Kindes zu sexuellen Handlungen mit Dritten
§ 176 Abs. 3 Nr. 3- durch Einwirken auf ein Kind mit pornographischen Inhalten
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
§ 176a Abs. 1 Nr. 1- Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen mit einem Kind
§ 176a Abs. 1 Nr. 2- Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen mit einem Kind
§ 176a Abs. 1 Nr. 3- Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Entwicklungsschädigung
§ 176a Abs.1 Nr.4- Wiederholungstat
§ 176a Abs. 2- Tat wird zum Gegenstand pornographischer Schriften
§ 176a Abs.4 Nr.1- Unter schwerer körperlicher Mißhandlung des Opfers
§ 176a Abs. 4 Nr. 2- Gefahr des Todes
§ 176b- Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
Sexueller Nötigung; Vergewaltigung
§ 177 Abs. 1- Sexuelle Nötigung
§ 177 Abs. 3 Nr. 1 und 2- Tatbegehung unter Beisichführen gefährlicher Gegenstände
§ 177 Abs. 3 Nr. 3- Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
§ 177 Abs. 4 Nr. 1- Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
§ 177 Abs. 4 Nr. 2- Schwere körperliche Mißhandlung oder Todesgefahr
§ 178Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 Abs. 1Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 179 Abs. 2- Bestimmen zu sexuellen Handlungen mit Dritten
§ 179 Abs. 4 Nr. 1- Vollzug des Beischlafs oder ähnliche Handlungen
§ 179 Abs. 4 Nr. 2- Gemeinschaftliche Tatbegehung
§ 179 Abs. 4 Nr. 3- Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Entwicklungsschädigung
§ 179 Abs. 6 i.V.m. § 176a Abs. 4 Nr.1- Schwere körperliche Mißhandlung
§ 179 Abs. 6 i.V.m. § 176a Abs. 4 Nr.2- Gefahr des Todes
§ 179 Abs. 6 i.V.m. § 176b- mit Todesfolge
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180 Abs. 1 Nr.1- Vermittlung der sexuellen Handlungen
§ 180 Abs. 1 Nr. 2- Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
§ 180 Abs. 2- Bestimmen zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt
§ 180 Abs. 3- bei anvertrauten Personen
Förderung der Prostitution
§ 180a Abs. 1 Nr. 1- Durch Halten von Personen in Abhängigkeit
§ 180a Abs. 1 Nr.2- Durch Maßnahmen, die über das bloße Gewähren von Wohnung usw. hinausgehen
§ 180a Abs. 2 Nr.1- Gewerbsmäßiges Gewähren von Unterkaunft oder Aufenthalt
§ 180a Abs. 2 Nr.2- Anhalten zur Prostitution oder Ausbeutung
Menschenhandel
§ 180b Abs. 1 S. 1- Bestimmen zur Prostitution
§ 180b Abs. 1 S. 2- Veranlassen zu sexuellen Handlungen
§ 180b Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1- Einwirken auf hilfslose Person in einem fremden Land, um sie zur Prostitution zu bestimmen
§ 180b Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2- Einwirken auf Person unter 21 Jahren, um sie zur Prostitution zu bestimmen
§ 180b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1- Bringen einer hilfslosen Person in einem fremden Land zur Prostitution
§ 180b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2- Bringen einer Person unter 21 Jahren zur Prostitution
Schwerer Menschenhandel
§ 181 Abs. 1 Nr. 1- Bestimmen zur Prostitution durch Gewalt, Drohung oder List
§ 181 Abs. 1 Nr. 2- Anwerben oder Entführen durch List
§ 181 Abs. 1 Nr. 3- Gewerbsmäßiges Anwerben
Zuhälterei
§ 181a Abs. 1 Nr. 1§ 181a Abs. 1 Nr. 1- Durch Ausbeuten
§ 181a Abs. 1 Nr. 2- Durch Überwachen oder Anleiten
§ 181a Abs. 2- Durch gewerbsmäßige Förderung der Prostitution
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
§ 182 Abs. 1 Nr. 1- Unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt
§ 182 Abs. 1 Nr. 2- Durch Bestimmen zu sexuellen Handlungen mit Dritten unter Ausnutzung einer Zwangslage
§ 182 Abs. 2 Nr. 1- Unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung
§ 182 Abs. 2 Nr. 2- Durch Bestimmen zu sexuellen Handlungen mit Dritten unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung
§ 183Exhibitionistische Handlungen
§ 183aErregung öffentlichen Ärgernisses
Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184 Abs. 1 Nr. 1- Gegenüber einer Person unter 18 Jahren
§ 184 Abs. 1 Nr. 2- An einem Ort der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist
§ 184 Abs. 1 Nr. 3- Im öffentlich zugänglichen Warenverkehr
§ 184 Abs. 1 Nr. 3a- Im Wege der gewerblichen Gewährung des Gebrauchs
§ 184 Abs. 1 Nr. 4- Durch das Unternehmen der Einfuhr im Wege des Versandhandels
§ 184 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1- Öffentlich an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann
§ 184 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2- Durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel
§ 184 Abs. 1 Nr. 6- Durch unaufgefordertes Gelangenlassen an einen anderen
§ 184 Abs. 1 Nr. 7- In einer öffentlichen Filmvorführung
§ 184 Abs. 1 Nr. 8- Durch Vorbereitungshandlungen für eine Verwendung nach Nr. 1 bis Nr. 7
§ 184 Abs. 1 Nr. 9- Durch das Unternehmen diese ins Ausland auszuführen
§ 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184cVerbreitung pornographischer Darbietung en durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
§ 184dAusübung der verbotenen Prostitution
§ 184eJugendgefährdende Prostitution