Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
Drucken

Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 ff. StGB)

Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
§ 109 Abs.1 Alt.1- Dauernde und vollständige Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung
§ 109 Abs.1 Alt.2- Dauernde und vollständige Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung
§ 109 Abs.2 Alt.1- Eingeschränkte Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung
§ 109 Abs.2 Alt.2- Eingeschränkte Untauglichkeit durch Fremdverstümmelung
§ 109aWehrpflichtentziehung durch Täuschung
§ 109dStörprograganda gegen die Bundeswehr
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
§ 109e Abs.1- Handlungen an Wehrmitteln, Einrichtungen oder Anlagen
§ 109e Abs.2- Fehlerhafte Herstellung oder Leistung von Gegenständen oder Wehrstoffen
§ 109e Abs. 5 i.V.m. Abs. 1- Fahrlässige Herbeiführung der Gefahr in Fällen des Abs. 1
§ 109e Abs. 5 i.V.m. Abs. 2- Vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Gefahr in Fällen des Abs. 2
§ 109fSicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
Sicherheitsgefährdendes Abbilden
§ 109g Abs.1- eines Wehrmittels, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder eines militärischen Vorgangs
§ 109g Abs.2- von einem Luftfahrzeug aus
§ 109g Abs.4- Vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Gefahr