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Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 ff. StGB)
| Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung | |
|---|---|
| § 109 Abs.1 Alt.1 | - Dauernde und vollständige Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung |
| § 109 Abs.1 Alt.2 | - Dauernde und vollständige Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung |
| § 109 Abs.2 Alt.1 | - Eingeschränkte Untauglichkeit durch Selbstverstümmelung |
| § 109 Abs.2 Alt.2 | - Eingeschränkte Untauglichkeit durch Fremdverstümmelung |
| § 109a | Wehrpflichtentziehung durch Täuschung |
| § 109d | Störprograganda gegen die Bundeswehr |
| Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln | |
| § 109e Abs.1 | - Handlungen an Wehrmitteln, Einrichtungen oder Anlagen |
| § 109e Abs.2 | - Fehlerhafte Herstellung oder Leistung von Gegenständen oder Wehrstoffen |
| § 109e Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 | - Fahrlässige Herbeiführung der Gefahr in Fällen des Abs. 1 |
| § 109e Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 | - Vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Gefahr in Fällen des Abs. 2 |
| § 109f | Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst |
| Sicherheitsgefährdendes Abbilden | |
| § 109g Abs.1 | - eines Wehrmittels, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder eines militärischen Vorgangs |
| § 109g Abs.2 | - von einem Luftfahrzeug aus |
| § 109g Abs.4 | - Vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Gefahr |
