Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 ff. StGB)

§ 102Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
§ 103 Abs.1- Einfache Beleidigung
§ 103 Abs.2- öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
§ 104Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten