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Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB)

Sachbeschädigung
§ 303 Abs.1- beschädigen oder zerstören
§ 303 Abs.2- unbefugtes Verändern des Erscheinungsbildes
§ 303aDatenveränderung
Computersabotage
§ 303b Abs.1 Nr.1- Begehen einer Tat nach § 303a Abs. 1
§ 303b Abs.1 Nr.2- Über Datenverarbeitungsanlage oder Datenträger
§ 304 Abs. 1Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 305Zerstörung von Bauwerken
§ 305aZerstörung wichtiger Arbeitsmittel