Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 ff. StGB)

Landesverrat
§ 94- in Kenntnis der Legalität des Geheimnisses
§ 94 i.V.m. § 97b- in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
§ 95- in Kenntnis der Legalität des Geheimnisses
§ 95 i.V.m. § 97b- in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
§ 96 Abs.1- in der Absicht, das Geheimnis zu verraten
Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
§ 96 Abs.1 i.V.m. § 97b- in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
§ 96 Abs.2- in der Absicht, das Geheimnis zu offenbaren
§ 96 Abs.2 i.V.m. § 97b- in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
§ 97 Abs.1- in Kenntnis der Legalität des Geheimnisses
§ 97 Abs.1 i.V.m. § 97b- in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
§ 97 Abs.2- Leichtfertiges Handeln
§ 97 Abs.2 i.V.m. § 97b- Leichtfertiges Handeln in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
§ 97aVerrat illegaler Geheimnisse
§ 98Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
§ 99 Abs.1 Nr.1- Geheimdienstliche Tätigkeit
§ 99 Abs.1 Nr.2- Sich bereiterklären zu geheimdienstlicher Tätigkeit
§ 100
Landesverräterische Fälschung
§ 100a Abs.1- An einen anderen gelangen lassen oder öffentliches Bekanntmachen