Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
Drucken

Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)

Bankrott
§ 283 Abs.1 Nr.1- Schmälerung der Insolvenzmasse
§ 283 Abs.1 Nr.2 Alt.1- Verlust- und Risikogeschäfte
§ 283 Abs.1 Nr.2 Alt.2- Verbrauch übermäßiger Beträge
§ 283 Abs.1 Nr.3- Beschaffungen auf Kredit; Veräußerungen unter Wert
§ 283 Abs.1 Nr.4- Vortäuschen von Rechten anderer; Anerkennung erdichteter Rechte
§ 283 Abs.1 Nr.5- Unterbliebenes oder fehlerhaftes Führen von Handelsbüchern
§ 283 Abs.1 Nr.6- Erschweren der Vermögensübersicht durch Verlust der Handelsbücher§ 283 Abs.1 Nr.6
§ 283 Abs.1 Nr.7- Bilanzmanipulation oder Unterlassen einer Bilanzaufstellung
§ 283 Abs.1 Nr.8- Verringerung des Vermögensstandes oder Verdeckung der wirtschschaftlichen Verhältnisse in anderer Weise
§ 283 Abs.2- Leichtfertiges Herbeiführen der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit durch eine fahrlässige Handlung
§ 283 Abs.4 Nr.1- Fahrlässige Unkenntnis der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
§ 283 Abs.4 Nr.2- Leichtfertiges Herbeiführen der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit durch eine fahrlässige Handlung
§ 283 Abs.5 Nr.1- Wenigstens fahrlässige Unkenntnis der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei einer fahrlässigen Handlung
§ 283 Abs.5 Nr.2- Fahrlässige Tathandlung und leichtfertiges Verursachen der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
Verletzung der Buchführungspflicht
§ 283b Abs.1 Nr.1- Nichtführen von Büchern
§ 283b Abs.1 Nr.2- Nichtaufbewahren von Büchern
§ 283b Abs.1 Nr.3- Bilanzvergehen
§ 283b Abs.2 i.V.m. Abs.1 Nr.1- fahrlässiges Nichtführen von Büchern
§ 283b Abs.2 i.V.m. Abs.1 Nr.3- fahrlässiges Bilanzvergehen
§ 283cGläubigerbegünstigung
Schuldnerbegünstigung
§ 283d Abs.1 Nr.1- in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit
§ 283d Abs.1 Nr.2- nach Zahlungseinstellung