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Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 ff. StGB)

Die Struktur der Gemeingefährlichen Straftaten
Brandstiftung
§ 306 Abs.1 Alt.1- in Brand setzen
§ 306 Abs.1 Alt.2- vollständiges oder teilweises Zerstören durch Brandlegung
Schwere Brandstiftung
§ 306a Abs.1 Alt.1- in Brand setzen
§ 306a Abs.1 Alt.2- vollständiges oder teilweises Zerstören durch Brandlegung
§ 306a Abs.2 Alt.1- Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch Inbrandsetzen
§ 306a Abs.2 Alt.2- Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch Brandlegung
Besonders schwere Brandstiftung
§ 306b Abs.1- Schwere Gesundheitsschädigung
§ 306b Abs.2 Nr.1- Gefahr des Todes
§ 306b Abs.2 Nr.2- Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
§ 306b Abs.2 Nr.3- Verhinderung oder Erschwerung der Löschung des Brandes
§ 306cBrandstiftung mit Todesfolge
Fahrlässige Brandstiftung
§ 306d Abs.1 Alt.1- nach § 306 Abs.1 oder § 306a Abs.1
§ 306d Abs.1 Alt.2- fahrlässige Verursachung der Gefahr bei § 306a Abs.2
§ 306d Abs.2- Fahrlässiges Handeln und fahrlässiges Verursachen der Gefahr
Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 306f Abs.1- Brandgefahr durch ...
§ 306f Abs.2- in anderer Weise unter Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert
§ 306f Abs.3 Alt.1- fahrlässige Tatbegehung nach Abs.1
§ 306f Abs.3 Alt.2- fahrlässiges Verursachen der Gefahr nach Abs.2
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
§ 307 Abs.1- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
§ 307 Abs.2- Fahrlässige Gefahrverursachung
§ 307 Abs.3 Nr.1- Leichtfertige Verursachung des Todes eines anderen Menschen
§ 307 Abs.3 Nr.2- Leichtfertige Verursachung des Todes eines anderen Menschen
§ 307 Abs.4- Fahrlässige Handlung und fahrlässige Verursachung der Gefahr
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
§ 308 Abs.1- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
§ 308 Abs.2- Gesundheitsschädigung
§ 308 Abs.3- Leichtfertige Verursachung des Todes eines anderen Menschen
§ 308 Abs.5- Fahrlässige Verursachung der Gefahr
§ 308 Abs.6- Fahrlässige Tatbegehung und fahtlässige Verursachung der Gefahr
Mißbrauch ionisierender Strahlen
§ 309 Abs.1- Absicht der Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen
§ 309 Abs.2- Unternehmen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen
§ 309 Abs.3- Schwere Gesundheitsschädigung oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
§ 309 Abs.4- Verursachen des Todes eines anderen Menschen
§ 309 Abs.6- Absicht der Beeinträchtigung der Brauchbarkeit einer Sache von bedeutendem Wert
Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
§ 310 Abs.1 Nr.1- nach § 307 Abs.1 oder § 309 Abs.2
§ 310 Abs.1 Nr.2- nach § 308 Abs. 1 durch Sprengstoff
Freisetzen ionisierender Strahlren
§ 311 Abs.1- Vorsätzliche Tatbegehung
§ 311 Abs.3 Nr.1- fahrlässige Tatbegehung mit Außengefährdung
§ 311 Abs.3 Nr.2- fahrlässige Tatbegehung unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten
Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
§ 312 Abs.1- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
§ 312 Abs.3- Gesundheitsschädigung
§ 312 Abs.4- Verursachung des Todes eines anderen Menschen
§ 312 Abs.6 Nr.1- Fahrlässige Gefahrverursachung
§ 312 Abs.6 Nr.2- Leichtfertiges Handeln und fahrlässige Gefahrverursachung
Herbeiführen einer Überschwemmung
§ 313 Abs.1- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
§ 313 Abs.2 i.V.m. § 308 Abs.2- Gesundheitsschädigung
§ 313 Abs.2 i.V.m § 308 Abs.3- Leichtfertige Verursachung des Todes eines anderen Menschen
§ 313 Abs.2 i.V.m. § 308 Abs.5- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
§ 313 Abs.2 i.V.m. § 308 Abs.6- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
Gemeingefährliche Vergiftung
§ 314 Abs.1 Nr.1 Alt.1- Vergiften oder Beimischen von Gift in Wasser
§ 314 Abs.1 Nr.2 Alt.1- Vergiften oder Beimischen von Gift in zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmten Gegenständen
§ 314 Abs.1 Nr.2 Alt.2- Verkaufen, feilhalten oder sonst in den Verkehr bringen von vergifteten oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischten Gegenständen
§ 314 Abs.2 Alt.1 i.V.m. § 308 Abs.2- Vergiften oder Beimischen von Gift in Wasser mit der Folge einer Gesundheitsbeschädigung
§ 314 Abs.2 Alt.1 i.V.m. § 308 Abs.3- Vergiften oder Beimischen von Gift in Wasser mit Todesfolge
§ 314 Abs.2 Alt.2 i.V.m. § 308 Abs.2- Vergiften oder Beimischen von Gift in zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmten Gegenständen mit der Folge einer Gesundheitsbeschädigung
§ 314 Abs.2 Alt.2 i.V.m. § 308 Abs.3- Vergiften oder Beimischen von Gift in zum ?ffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmten Gegenständen mit Todesfolge
§ 314 Abs.2 Alt.3 i.V.m. § 308 Abs.2- Verkaufen, feilhalten oder sonst in den Verkehr bringen von vergifteten oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischten Gegenständen mit der Folge einer Gesundheitsbeschädigung
§ 314 Abs.2 Alt.3 i.V.m. § 308 Abs.3- Verkaufen, feilhalten oder sonst in den Verkehr bringen von vergifteten oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischten Gegenständen mit Todesfolge
§ 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
§ 315aGefährdung des Bahn-, Schirffs- und Luftverkehrs
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 315b Abs.1- Vorsätzliche Tatbegehung
§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1- in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2- mit der Folge einer schweren Gesundheitsbeschädigung oder einer Gesundheitsbeschädigung einer großen Zahl von Menschen
§ 315b Abs.5- Fahrlässige Tatbegehung
Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c Abs.1 Nr.1- Gefahr infolge von Trunkenheit
§ 315c Abs.1 Nr.2- Gefahr infolge von grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verkehrsverstößen
§ 315c Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1- Fahrlässige Verursachung der Gefahr in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2
§ 315c Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2- Fahrlässige Verursachung der Gefahr in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2- Fahrlässige Tatbegehung und fahrlässige Verursachung der Gefahr in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2
Trunkenheit im Verkehr
§ 316 Abs.1- Vorsätzliche Tatbegehung
§ 316 Abs.2- Fahrlässige Tatbegehung
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§ 316a Abs.1- (einfacher) räuberischer Angriff
§ 316a Abs.3- Mit Todesfolge
§ 316bStörung öffentlicher Betriebe
§ 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr
Störung von Telekommunikationsanlagen
§ 317 Abs.1- Vorsätzliche Tatbegehung
§ 317 Abs.3- Fahrlässige Tatbegehung
Beschädigung wichtiger Anlagen
§ 318 Abs.1- Vorsätzliche Tatbegehung
§ 318 Abs.3- Verursachung einer Gesundheitsschädigung
§ 318 Abs.4- Verursachen von Tod
§ 318 Abs. 6 Nr. 1 i.V.m. § 318 Abs. 1- Fahrlässige Verursachung der Gefahr
§ 318 Abs. 6 Nr. 2 i.V.m. § 318 Abs. 1- Fahrlässige Tatbegehung und fahrlässige Verursachung der Gefahr
Baugefährdung
§ 319 Abs.1- Gefährdung von Leib oder Leben eines Menschen
§ 319 Abs.2- In Ausübung eines Berufes oder Gewerbes
§ 319 Abs.3 Alt.1- Fahrlässige Gefahrverursachung in den Fällen des Abs. 1
§ 319 Abs.3 Alt.2- Fahrlässige Gefahrverursachung in den Fällen des Abs. 2
§ 319 Abs.4 Alt.1- Fahrlässige Tatbegehung und fahrlässige Verursachung der Gefahr in den Fällen des Abs. 1
§ 319 Abs.4 Alt.2- Fahrlässige Tatbegehung und fahrlässige Verursachung der Gefahr in den Fällen des Abs. 2
§ 323aVollrausch
§ 323bGefährdung einer Entziehungskur
§ 323cUnterlassene Hilfeleistung