Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 ff. StGB)

§ 80Vorbereitung eines Angriffskrieges
§ 80aAufstacheln zum Angriffskrieg
§ 81Hochverrat gegen den Bund
§ 82Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
§ 83 Abs.1- gegen den Bund
§ 83 Abs.2- gegen ein Land
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 84 Abs.1- Aufrechterhalten des organisatorischen Zusammenhalts
§ 84 Abs.2- als Mitglied der Partei
§ 84 Abs.3- Zuwiderhandlung gegen eine Sachentscheidung des BVerfG
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 85 Abs.1- Aufrechterhalten des organisatorischen Zusammenhalts
§ 85 Abs.2- Betätigung als Mitglied oder Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts
§ 86Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
§ 86a Abs.1- Verbreiten von Kennzeichen
§ 86a Abs.2- Verwenden von Gegenständen mit Kennzeichen
§ 87Agententätigkeit zu Spionagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 88 Abs.1- als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe
§ 88 Abs.2- absichtes Handeln als Einzelner
§ 89Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90 Abs.1- durch verunglimpfende Äußerungen
§ 90 Abs.3 Alt.1- durch eine Verleumdung
§ 90 Abs.3 Alt.2- absichtlicher Einsatz für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90a Abs.1- öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
§ 90a Abs.2- durch Handlungen an Flaggen oder Hoheitszeichen
§ 90a Abs.3- absichtlicher Einsatz für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze
§ 90bVerfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen