Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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An die Analyse ("Zerlegung") des Falles im vorigen Arbeitsschritt muss sich die Sammlung der Beurteilungsgrundlagen anschließen, von denen die Lösung des Falles abhängt. Bei einem Strafrechtsfall beschränkt sich diese Materialsammlung aufgrund des Satzes nulla poena sine lege (Art. 103 abs. 2 GG, § 1 StGB) auf die Ermittlung der in Betracht kommenden Gesetze, die die Strafbarkeit eines oder mehrerer an dem Fall Beteiligten begründen können. Andere Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Verträge usw., ggf. auch Rechtsprechung und Literatur) spielen allenfalls im Rahmen der Gesetzesanwendung eine Rolle

Lassen Sie sich für diesen Schritt genügend Zeit ! Soweit sie hier bereits eine Strafbestimmung übersehen, auf die es in dem Fall ankommt, ist Ihre Lösung zwangsläufig lückenhaft und damit angreifbar.