I. Die Erforderlichkeit einer gedanklichen Vorbereitung der Fallösung
Bevor Sie die Lösung eines Falles einem anderen mitteilen können, müssen Sie sie selbst kennen, den Fall also gedanklich gelöst haben. Dazu müssen Sie ein Arbeitsprogramm für sich erstellen, zu dem als erstes die Ermittlung der zu prüfenden Handlungen und Unterlassungen (und im nächsten Schritt dann die Ermittlung der zu prüfenden Gesetze gehört).
Die se Vorbereitung der gedanklichen Fallösung ist das meist unterschätzte und daher vernachlässigte K ernstück Ihrer Fallbearbeitung. Lassen Sie sich für diesen Schritt genügend Zeit !!! Soweit sie hier bereits eine Verhaltensweise übersehen, auf die es in dem Fall ankommt, ist Ihre Lösung zwangsläufig lückenhaft und damit angreifbar.
II. Beschränkung auf diesen Fall
Beschränken Sie sich auf die Analyse des zu begutachtenden Falls – alle Assoziationen zu ähnlichen bzw. vergleichbaren Fällen führen in die Irre.
III. Keine Vorfestlegung
Gehen Sie unvoreingenommen an die Arbeit. Lassen Sie insbesondere – auch assoziativ - zunächst alles außer Betracht, was Sie an Wissen mitbringen – selbst wenn der Fall tatsächlich oder scheinbar offensichtlich ein Ihnen bekanntes Problem betrifft. Stimmt das, gelangen Sie im Laufe der methodischen Bearbeitung ohnehin zu dieser Frage, andernfalls liegen Sie von vornherein falsch.
Versuchen Sie nicht, ein erwünschtes Ergebnis zu erzielen. Suchen Sie nicht krampfhaft nach Verurteilungsmöglichkeiten. Die Beteiligten können auch teilweise oder sogar vollständig straffrei sein?
