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Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 ff. StGB)

Die Struktur der Delikte Begünstigung und Hehlerei
§ 257Begünstigung
Strafvereitelung
§ 258 Abs.1- Verfolgungsvereitelung
§ 258 Abs.2- Vollstreckungsvereitelung
Strafvereitelung im Amt
§ 258a Abs.1- Verfolgungsvereitelung
§ 258a Abs.2- Vollstreckungsvereitelung
§ 259Hehlerei
§ 260 Abs.1 Nr.1gewerbsmäßige Hehlerei
§ 260 Abs.1 Nr.2- Bandenhehlerei
§ 260aGewerbsmäßige Bandenhehlerei
Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
§ 261 Abs.1- Verbergen, Verschleierung der Herkunft, Vereiteln oder Gefährdung der Ermittlung der Herkunft, des Auffindens, des Verfalls, der Einziehung oder der Sicherstellung
§ 261 Abs.2- Verschaffen, Verwahren, Verwenden
§ 261 Abs.5 i.V.m. Abs.1- Leichtfertiges Nichterkennen der Herkunft und vorsätzliche Verschleierung
§ 261 Abs.5 i.V.m. Abs.2- Leichtfertiges Nichterkennen der Herkunft und vorsätzliches Verschaffen, Verwahren oder Verwenden