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Ist eine Teilung in mehrere, voneinander unabhängige Sachverhalte möglich?
Läßt sich der Sachverhalt in mehrere selbständige Abschnitte zerlegen?
Hier ist in zweifacher Hinsicht Vorsicht geboten!
- Soweit zusammengesetzte Delikte (z.B. Raub) in Betracht kommen, ist eine Zerreißung des zusammenhängenden Geschehens (Gewaltanwendung bzw. Drohung einerseits, Wegnahme andererseits) ausgeschlossen.
- Soweit mehrere Taten von nur einer Entscheidung zu einer Gesamttat umfasst sind, darf diese nicht in Einzelteile zerlegt werden, wenn man sich die Sache nicht unnötig schwer machen will.
Soweit sich Sachverhaltsteile wirklich voneinander trennen lassen, ist eine Bildung von Sachverhaltsabschnitten dagegen sehr hilfreich: Aus einem komplizierten Fall lassen sich ggf. mehrere einfache Fälle machen.
