Suche und Zuordnung der für diese Taten in Betracht kommenden Straftatbestände (einschließlich von Privilegierungen bzw. Qualifizierungen und besonderen Begehungsweisen), also (für jede Tat gesondert) : Sammlung der für die einzelnen Taten in Betracht kommenden strafbegründenden Gesetze.
"Ausfüllen der letzten Tabellenspalte"
A Auflistung der in Betracht kommenden Gesetze
Erforderlich ist zunächst eine äußerst sorgfältige Auflistung der Gesetze, die Strafentstehungstatbestände enthalten, die auf diesen Fall evtl. anzuwenden sind, und zw
- Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch
- Straftatbestände nach anderen Gesetzen (nur, wenn danach gefragt ist)
B Ergänzende Berücksichtigung besonderer Begehungsweisen
- Strafbarkeit wegen vollendeter vorsätzlicher Begehung
- Strafbarkeit wegen Versuchs (§ 22 StGB)
- Begehung durch Unterlassen (§ 13 StGB) in Betracht.
C Für jedes in Betracht kommende Delikt in der jeweiligen Begehungsweise: Beteiligung an der Tat eines anderen
Es ist zu erwägen, ob die Teilnahme (Anstiftung [§ 26 StGB ] oder Beihilfe [§ 27 StGB]) anderer Personen oder – bei einem Verbrechen – ein strafbarer Beteiligungsversuch anderer Personen (§ 30 StGB) in Betracht kommt
D Resultat
Am Ende dieses Arbeitsganges steht eine Liste der gesetzlichen Bestimmungen, deren Anwendung Sie auf die einzelnen Taten in Erwägung ziehen.
Liste (dreispaltige Tabelle) Beispiel
Person | Tat | Strafbar nach § |
A | Versperren des Wegs | § 240 Abs. 1 § 315b Abs. 1 Nr. … |
F | Nichtverständigen des Arztes | § 323c §§ 212, 13 |
… | … | … |
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