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Suche und Zuordnung der für diese Taten in Betracht kommenden Straftatbestände (einschließlich von Privilegierungen bzw. Qualifizierungen und besonderen Begehungsweisen), also (für jede Tat gesondert) : Sammlung der für die einzelnen Taten in Betracht kommenden strafbegründenden Gesetze.

"Ausfüllen der letzten Tabellenspalte"

A Auflistung der in Betracht kommenden Gesetze

Erforderlich ist zunächst eine äußerst sorgfältige Auflistung der Gesetze, die Strafentstehungstatbestände enthalten, die auf diesen Fall evtl. anzuwenden sind, und zw

  • Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch
  • Straftatbestände nach anderen Gesetzen (nur, wenn danach gefragt ist)

B Ergänzende Berücksichtigung besonderer Begehungsweisen

  • Strafbarkeit wegen vollendeter vorsätzlicher Begehung
  • Strafbarkeit wegen Versuchs (§ 22 StGB)
  • Begehung durch Unterlassen (§ 13 StGB) in Betracht.

C Für jedes in Betracht kommende Delikt in der jeweiligen Begehungsweise: Beteiligung an der Tat eines anderen

Es ist zu erwägen, ob die Teilnahme (Anstiftung [§ 26 StGB ] oder Beihilfe [§ 27 StGB]) anderer Personen oder – bei einem Verbrechen – ein strafbarer Beteiligungsversuch anderer Personen (§ 30 StGB) in Betracht kommt 

D Resultat

Am Ende dieses Arbeitsganges steht eine Liste der gesetzlichen Bestimmungen, deren Anwendung Sie auf die einzelnen Taten in Erwägung ziehen.

Liste (dreispaltige Tabelle) Beispiel

Person

Tat

Strafbar nach §

A

Versperren des Wegs

§ 240 Abs. 1

§ 315b Abs. 1 Nr. …

F

Nichtverständigen des Arztes

§ 323c

§§ 212, 13

 

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