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A Bestimmung des Ziels der anzustellenden rechtlichen Überlegungen
I. Verstehen einer gestellten Frage
- Wortlaut der gestellten Frage ?
- Auslegung der gestellten Frage: Was meint er damit?
- (Ggf.) Beachtung von erläuternden (Bearbeitungs-) Hinweisen
- Erforderlichenfalls (wenn möglich) Rückfragen an den Fragesteller
II. (Bei Fehlen einer klaren Fragestellung:) Eigene Festlegung des Ziels der rechtlichen Prüfung
B Systematische Einordnung der demnach zu klärenden Rechtsfrage(n)
Resultat
Feststellung, um welche
- bürgerlichrechtliche(n) Frage(n) Weiter ...
- öffentlich-rechtliche(n) Frage(n) Weiter ...
- strafrechtliche(n) Frage(n) Weiter ...
- verfahrensrechtliche(n) Frage(n) Weiter ...
es geht.
