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A Feststehender Sachverhalt
Von einem feststehenden Sachverhalt - wie er insbesondere in Übungsfällen für Studenten mitgeteilt wird - ist als gegeben auszugehen, jede Veränderung oder Ergänzung ist unzulässig
B Weitere Ermittlungen?
In der Praxis sind regelmäßig weitere Ermittlungen erforderlich, für die es keine allgemeinen zwingenden Regeln gibt. Als Beispiele seien genannt:
- Akteneinsicht oder eigene Ermittlungen durch einen Rechtsanwalt
- Polizeiliche Nachforschungen aufgrund einer Strafanzeige
- Vernehmungen von Zeugen, Beauftragung von Sachverständigen, Augenscheinseinnahmen oder Beschaffung von Urkunden
- Einholung von Behördenauskünften
- usw.
