Lehrstuhlinformationen im CMS der Viadrina
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A  Feststehender Sachverhalt

Von einem feststehenden Sachverhalt - wie er insbesondere in Übungsfällen für Studenten mitgeteilt wird - ist als gegeben auszugehen, jede Veränderung oder Ergänzung ist unzulässig

B  Weitere Ermittlungen?

In der Praxis sind regelmäßig weitere Ermittlungen erforderlich, für die es keine allgemeinen zwingenden Regeln gibt. Als Beispiele seien genannt:

  • Akteneinsicht oder eigene Ermittlungen durch einen Rechtsanwalt
  • Polizeiliche Nachforschungen aufgrund einer Strafanzeige
  • Vernehmungen von Zeugen, Beauftragung von Sachverständigen, Augenscheinseinnahmen oder Beschaffung von Urkunden
  • Einholung von Behördenauskünften
  • usw.